Transparente Kostenabrechnung
Eine volle Kostentransparenz ist uns wichtig. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich vor einer Behandlung von dem betreuenden Arzt eine Abschätzung der zu erwartenden Kosten geben zu lassen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Bei privatversicherten Patienten werden die Kosten in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen. Über Leistungen, die gegebenenfalls nicht von der PKV übernommen werden, informiert Sie der behandelnde Arzt vorab. Sollte es bei der Kostenübernahme zu Fragen oder Problemen mit Ihrer Krankenversicherung kommen, kümmern wir uns um die Abklärung.
Bei gesetzlich Versicherten, die mit ihrer Krankenkasse eine Vereinbarung zur Kostenerstattung getroffen haben, wird gegebenenfalls ein Teil der Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Die Leistungen im Überblick:
- Vorabschätzung der zu erwartenden Kosten.
- Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
- Bei privatversicherten Patienten in der Regel vollständige Kostenübernahme.
- Bei Rückfragen kümmern wir uns um die Abklärung mit der Krankenkasse.
- Kontrolle der Regulierung durch den Versicherer.